Bigware Templates

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Die Protected Shops GmbH gehört zu den führenden Anbietern für Rechtstextentwicklung und unterstützt Online-Händler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Webpräsenzen. Pakete beinhalten Rechtstexte, die auf den Bedarf des Händlers zugeschnitten und individuell Weiterlesen »

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Beim Einkauf im Internet zahlen Kunden am liebsten auf Rechnung oder über ein gesichertes Zahlsystem. Kreditkarte oder Lastschrift sind weniger beliebt.

Laut einer aktuellen Studie der CreditPlus Bank AG bezahlen nur 28 Prozent gern mit ihrer Kreditkarte oder per Lastschrift. "Die Deutschen gehen beim Bezahlen im Internet auf Nummer sicher", kommentiert Credit-Plus Vorstand Jan W. Wagner das Ergebnis. Die Kunden würden nur ungern ihre Bankdaten aus der Hand geben, wenn andere Zahlungsmittel zur Verfügung stehen. Hier müssten Banken und Kreditkarten-Anbieter ansetzen, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

Ratenzahlung spielt nach der Studie bei Internetkäufen noch kaum eine Rolle. Weniger als 1 Prozent der Kunden nutzt dieses Angebot. Allerdings handelt es sich bei den Internetkäufen auch meist um kleinere Beträge, so dass die wenigsten Onlinehändler überhaupt den Ratenkauf anbieten. Laut Studie geben knapp 60 Prozent der Deutschen monatlich bis zu 50 Euro bei Käufen im Internet aus; 25 Prozent kaufen für bis zu 100 Euro im Internet ein, 17 Prozent kaufen für mehr als 100 Euro.

Fehlende Grundpreisangabe ist wettbewerbswidrig

Die Angabe des Grundpreises ist auch im E-Commerce Pflicht. Dies hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil bestätigt. Das Gericht sah aufgrund europarechtlicher Vorgaben keinen Raum für die Annahme eines Bagatellverstoßes.

Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler ein Gleitgel zu 200 ml zu einem Endpreis von 8,96 Euro angeboten. Die Preisangabenverordnung (PAngV) sieht in § 2 die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises, also die Angabe des Preises je Mengeneinheit vor. In einer früheren Entscheidung (Urteil vom 10.12.2009) ging das OLG Hamm, wie die Kanzlei Volke 2.0 berichtet, noch von einem Bagatellverstoß aus, wenn der Grundpreis durch eine „einfache Rechenoperation“ zu ermitteln ist. Allerdings war es den Richtern schon damals nicht möglich, den Grundpreis im Kopf zu errechnen.

Denn Hammer Richtern ging es nun jedoch um etwas anderes: Das Gericht begründete seine Ansicht damit, dass es eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises aus Art. 3 Abs. 4 der den Verbraucherschutz bei Preisangaben regelnden Richtlinie gibt. Aufgrund dieser europarechtlichen Vorgabe, sei es immer eine wesentliche Rechtsverletzung – und damit keine Bagatelle -, wenn die Angabe zum Grundpreis völlig fehlt. Zudem handelt es sich nach Ansicht der Richter bei einer solchen Verletzung einer Informationspflicht um eine Irreführung durch Unterlassen. (Az.: I-4 U 70/11)

Quelle: haufe.de

Button-Lösung

Am 02.03.2012 hat der Bundestag die sog. Button-Lösung als Teil erneut mehrerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verabschiedet. Das Gesetz konkretisiert die Beschriftung von Bestellbuttons in Online-Shops und berücksichtigt künftig besonders förmliche Anforderungen bei der Gestaltung des Bestellablaufes.

Hinzugefügt sind dazu die Absätze 3 und 4 des § 312g BGB:
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu
gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu
einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des
Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als
den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen
Formulierung beschriftet ist.
(4) Ein Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 kommt nur zustande, wenn der Unternehmer seine Pflicht
aus Absatz 3 erfüllt.

Für Online Händler, die sich für den Bigware Shop entschieden haben, stellt dieses kein größeres Problem dar. Wir haben dieses Thema bereits aufgenommen und werden entsprechend der gesetzlichen Anforderungen den Button auf der letzten Bestellseite vom Wortlaut her abändern. Da dieses eine Deutsche Rechtsvorschrift ist und der Bigware Shop nicht nur in Deutschland zum Einsatz kommt, haben wir uns für die neutralste Formulierung entschieden. Der Button auf der letzten Bestellseite wird nicht mehr

"ja, bestellen"

lauten, sondern zukünftig

"kaufen"

lauten. Bei dieser Gelegenheit haben wir uns überlegt, die Buttons insgesamt neu zu gestalten. So werden die Buttons ab der Shopversion 2.1.8 wie folgt aussehen:

LoginWarenkorb Buttonzur Kasse

 

 

Amazon brummt – Gewinn knickt dennoch ein

Der amerikanische E-Commerce-Branchenprimus Amazon wächst was das Zeug hält. Mit günstigen Preisen, kostenlosem Versand und neuen Produkten lockt der weltgrößte Onlinehändler die Kunden an und sichert sich damit Marktanteile. Das rasante Wachstum hat allerdings eine Kehrseite: Der Gewinn leidet seit einiger Zeit.

Update 2.1.7 zur Bigware Shopsoftware 2.1

Update 2-1-7
0000217.zip
Version: 2.1.7
76.7 KiB
407 Downloads
Details...

Unseren Update Service können Sie hier buchen

Allgemeiner Hinweis zum Update 2.1.7
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In diesem Update beschäftigen wir uns neben einigen Bugfixes mit Sicherheitsfragen rund um SQL Injections.

Bitte machen Sie dringend dieses Sicherheit Update!

Sicherheitsupdate:
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1. Weitere Verbesserung der Shopsicherheit gegen SQL Injections.

Allgemeiner Hinweis zu den Bigware Updates

Mit dem Update 2.1.5 haben wir angefangen uns wieder intensiver mit Sicherheitsfragen zu beschäftigen. Es gab in der Vergangenheit vereinzelte Attacken gegen Shops, die auf sogen. SQL Injections zurück geführt werden könnten.  Hierbei handelt es sich um die Einspielung eines fremden Codes um so über Sicherheitslücken Zugriff auf die Datenbank zu nehmen. Wir haben uns bislang darum bemüht gehabt, die Shopsoftware für alle User einsetzbar zu halten, sprich, die Software sollte nach Möglichkeit auf allen Server laufen. Dieses bedeutete, dass auch auf Servern mit veralteter Software unser Programm laufen sollten. Es hat sich gezeigt, dass es aus Sicherheitsgründen nicht sinnvoll ist, dieses Weg weiter zu beschreiten. PHP in Versionen vor 5 bietet nicht ausreichend Möglichkeiten, um den Shop gegen Hackerangriffe wie den SQL Injections zu begegnen.

Wir haben uns daher entschieden, den Shop nicht mehr kompatibel zu älteren PHP Versionen vor 5 zu halten. In den kommenden Wochen/Monaten werden wir etliche Update herausbringen, die dazu führen werden, dass der Shop nur noch auf Servern laufen wird, auf denen mindestens PHP 5 installiert ist. Mit dem Update 2.1.6 gab es hier bereits schon einen ersten Schritt hinsichtlich einer Funktion im Zusammenhang mit dem PayPal Zahlungsmodul.

Wer noch immer PHP 4 nutzt, sollte seinen Provider ansprechen das PHP abzugraden oder in letzter Konsequenz den Provider wechseln. Die Bigware bietet notfalls auch ein geeignetes Webhosting an. Sofern Bedarf besteht, sprecht uns bitte über das Kontaktformular an.

Die nächsten Updates sind bereits schon in Arbeit.

Das Update 2.1.7 wird ein Sicherheitsupdate sein. Mit dem Update 2.1.8 wird die sogen. Buttonlösung, die vom Gesetzgeber geforderte Umformulierung des Bestellbuttons, umgesetzt. Darüber hinaus wird es weitere Änderungen/Neuerungen geben. Lasst Euch überraschen.